Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen

Übertragung von Vermögenswerten in Folge des Ausscheidens eines Trägerunternehmens
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 – S-2723 / 19 / 10001 :004 vom 18.02.2020
Source: Datev – Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen